Sicherheitstechnische Dienstleistungen
Neben den gängigen hand- werklichen Dienstleistun- gen rund um Anlagen und Gebäude wird unser Ange- botsportfolio durch die Be- reitstellung von qualifizier- ten sicherheitstechnischen Dienstleistungen sinnvoll ergänzt.
Unser auf diesem Gebiet umfassend geschulter und mit langjähriger Erfahrung ausgestatteter Experte nimmt Ihrer Firma alle Probleme im Zusammenhang mit der Einhaltung der relevanten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften ab.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zu Vorsorgemaßnahmen, um Gesundheitsschäden und Erkrankungen am Arbeits- platz zu vermeiden. Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist im
§ 5 ASiG geregelt.
Eine immer häufiger angewandte Form ist die Regelbetreuung durch eine externe Sicherheitsfachkraft.
Arbeitsschutzgesetz
gesetz
Sicherheitstechni-
sche Betreuung